Ernst PROBST  L
        staatlich geprüfter Fahrlehrer

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Die Geschichte des Strassenverkehrs

 

Das Strassenverkehrsrecht der Schweiz hat eine lange Geschichte. Sie erklärt sich daraus, dass dieses Recht zunächst lediglich kantonal geregelt wurde, da – bei den wenigen Auto-mobilen die vor dem 1. Weltkrieg zirkulirten, ein Bundesgesetz (BG) nicht notwendig war. 

Die Zunahme des Autoverkehrs führte dann zur Vereinheitlichung des Rechts auf Bundesebene.

1904 Zusammenschluss einiger Kantone im sogenannten Autokonkordat (Abkommen) über die einheitliche Verordnung betreffend Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern. 

Revision des Konkordates  ( Abkommen )

20 Kantone  und Halbkantone  Höchstgeschwindigkeit  18 km/h  innerorts  40 km/h ausserorts

  

Auszug aus der Fahrbewilligung die bis zum Jahre 1932 ( MFG) Gültigkeit besass

 

Art.35 – Beim Durchfahren von Städten, Dörfern und Weilern darf die Schnelligkeit auf keinen Fall die Geschwindigkeit eines trabenden Pferdes ( 18 Kilometer per Stunde) überschreiten.

 

Art.36 – Niemals darf die Fahrgeschwindigkeit, selbst in flachem Lande und auf offenem Felde, 40 Kilometer in der Stunde überschreiten.

            (Quelle: Fahrlehrerberufsschule Josef J.Burri AG Luzern)

 

 

 

1921 Volk und Stände stimmen dem neuen Verfassungsartikel zu

 

         Bundesverfassung Art. 37 bis:

         Der Bund ist befugt, Vorschriften über

         Automobile und Fahrräder aufzustellen

 

1933 Inkrafttretung des BG über den Motorfahrzeug und Fahrradverkehr

         (MFG vom 15.03.1932)

 

1958 Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG 19.12.1958) in Etappen in Kraft

         gesetzt, auf dem Verordnungsweg ergänzt durch Ausführungsvorschriften über

         VVV – VRV – SSV – VZV – VTS – ARV    u.s.w.

 

        seit  1987       Revision des SVG

 

 

SVG Strassenverkehrsgesetz     ( 19.12.58 )

         1. Titel     SVG     1 – 6     Allgemeine  Bestimmungen

         2. Titel     SVG     7 – 25    Fahrzeuge und Fahrzeugführer

         3. Titel     SVG    26 –57    Verkehrsregeln

         4. Titel     SVG    58 – 89    Haftpflicht und Versicherung

         5. Titel     SVG    90 – 103  Strafbestimmungen

         6. Titel     SVG  104 – 108  Ausführungs- und Schlussbestimmung

 

VVV  Verkehrsversicherungsverordnung   ( 20.11.59 )

VRV Verkehrsregenverordnung   ( 13.11.62 )

VZV  Verordnung über Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr   ( 27.10.76 )

SSV  Siganlisationsverordnung  ( 5.9.79 )

VTS  Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

         ( 19.6.95 )

ARV 1        Verordnung über Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motor-

         fahrzeugführer und –führerinnen  ( 19.6.95 )

ARV 2        Verordnung über die  Arbeits- und Ruhezeit der Führer von leichten

         Motorwagen zum gewerbsmässigen Personentransport ( 6.5.81 )

 

 

 

        

 

 

 

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Stand: 25. Oktober 2007