Ernst PROBST  L
        staatlich geprüfter Fahrlehrer

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Nothelferkurs

 

Kurse
Kurs für lebensrettende Sofortmassnahmen
 
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A, A1, A2, B/D2, C und C1 haben eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses für lebensrettende Sofortmassnahmen vorzulegen. Der Nachweis ist spätestens bei der Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung zu erbringen (Gültigkeit max. 6 Jahre). Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen. Die Kursbestätigungen müssen mit dem Stempel einer vom Bundesamt anerkannten Stelle versehen sein. Ärzte, Pflegepersonal mit Diplom, Armeeangehörige der Sanität und des Luftschutzes sowie Zivilschutzangehörige mit eigentlicher Sanitätsausbildung sind vom Kursbesuch befreit, wenn sie das Diplom, einen Spezialausweis oder das Dienstbüchlein (inklusive Spezialausweis) vorweisen.
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Kontakt Erkundigen Sie sich in Ihrer Wohngemeinde beim Samariterverein

 

 

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Stand: 25. Oktober 2007