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| Kurse |
Kurs für
lebensrettende Sofortmassnahmen
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Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A, A1, A2, B/D2, C und C1
haben eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses für lebensrettende
Sofortmassnahmen vorzulegen. Der Nachweis ist spätestens bei der
Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung zu erbringen (Gültigkeit max.
6 Jahre). Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen
Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen. Die Kursbestätigungen
müssen mit dem Stempel einer vom Bundesamt anerkannten Stelle versehen
sein. Ärzte, Pflegepersonal mit Diplom, Armeeangehörige der Sanität und
des Luftschutzes sowie Zivilschutzangehörige mit eigentlicher
Sanitätsausbildung sind vom Kursbesuch befreit, wenn sie das Diplom,
einen Spezialausweis oder das Dienstbüchlein (inklusive Spezialausweis)
vorweisen. |
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| Kontakt |
Erkundigen Sie sich in
Ihrer Wohngemeinde beim Samariterverein
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